Risikoabschätzung nach TrinkwV

Rechtliche Grundlage, Ablauf und Bedeutung für Betreiber von Trinkwasserinstallationen in Hamburg

Was ist eine Risikoabschätzung?

Die Risikoabschätzung ist das zentrale fachliche Instrument, wenn in einer Trinkwasserinstallation eine Legionellen-Kontamination festgestellt wurde oder Anhaltspunkte dafür vorliegen. Sie dient der systematischen und nachvollziehbaren Bewertung, ob und in welchem Umfang eine Gefährdung für die Nutzer der Trinkwasserinstallation besteht.

Die Risikoabschätzung bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen: ob Maßnahmen erforderlich sind, welche das sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollen. Sie wird durch eine qualifizierte Fachperson oder Organisation erstellt — nicht durch den Betreiber selbst.

Hinweis: Der früher gebräuchliche Begriff „Gefährdungsanalyse" wurde in der aktuellen Trinkwasserverordnung durch „Risikoabschätzung" ersetzt. Inhaltlich meinen beide Begriffe denselben systematischen Bewertungsprozess. Mehr dazu auf der Seite Gefährdungsanalyse.

Rechtliche Grundlage: § 51 TrinkwV

Die Risikoabschätzung ist in § 51 der Trinkwasserverordnung geregelt. Sie ist Teil des gestuften Maßnahmensystems, das die TrinkwV für den Umgang mit Legionellenbefunden vorsieht.

Die Trinkwasserverordnung unterscheidet zwischen:

  • der Erstuntersuchung (systematische Probennahme nach festgelegtem Plan),
  • der Risikoabschätzung (§ 51 — Bewertung des Befunds im Kontext der gesamten Installation),
  • der weitergehenden Untersuchung (§ 52 — vertiefte technische Prüfung) und
  • dem Sanierungskonzept (§ 53 — Planung von Maßnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands).

Die Risikoabschätzung steht dabei im Zentrum: Sie bewertet, ob überhaupt eine Gefährdung vorliegt und welche der weiteren Schritte erforderlich sind.

Wann ist eine Risikoabschätzung erforderlich?

Die TrinkwV nennt verschiedene Konstellationen, in denen eine Risikoabschätzung vorgesehen ist. Typische Anlässe sind:

  • Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 ml,
  • Feststellung eines positiven Legionellenbefunds in einer prioritären Einrichtung,
  • Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt,
  • wiederholte oder auffällige Befunde bei Routineuntersuchungen.
Wichtig: Ob im konkreten Einzelfall eine Risikoabschätzung erforderlich ist und in welchem Umfang, entscheidet die beauftragte Fachperson oder das zuständige Gesundheitsamt. Diese Seite gibt keine verbindliche Auslegung und ersetzt keine Einzelfallbewertung.

Bestandteile einer Risikoabschätzung

Eine fachgerechte Risikoabschätzung umfasst typischerweise folgende Bausteine:

Sichtung vorhandener Unterlagen

Prüfberichte, frühere Untersuchungsergebnisse, Installationspläne, Strangschemata, Wartungsunterlagen und der Schriftverkehr mit dem Gesundheitsamt werden ausgewertet.

Ortsbesichtigung

Eine Ortsbesichtigung ist in der Regel Bestandteil der Risikoabschätzung. Sie dient der Beurteilung des technischen Zustands der Trinkwasserinstallation vor Ort.

Bewertung der Probennahme

Die Plausibilität und Repräsentativität der entnommenen Proben wird geprüft — einschließlich Probenahmestellen, Probenahmeverfahren und Laboranalyse.

Identifikation von Risikofaktoren

Totleitungen, Stagnation, unzureichende Temperaturen, ungenutzte Entnahmestellen, Verkalkungen, Korrosion und konstruktive Mängel werden erfasst und bewertet.

Gefährdungsbewertung

Auf Basis der erhobenen Befunde wird beurteilt, ob und in welchem Umfang eine Gefährdung für die Nutzer der Trinkwasserinstallation besteht.

Handlungsempfehlung

Die Risikoabschätzung mündet in eine fachliche Empfehlung: Sind weitere Maßnahmen erforderlich? Wenn ja: weitergehende Untersuchung, Sanierungskonzept oder Nachuntersuchung?

Die Rolle der Fachperson

Die Risikoabschätzung wird ausschließlich durch eine qualifizierte Fachperson oder Organisation durchgeführt. Der Betreiber der Trinkwasserinstallation ist gemäß TrinkwV dafür verantwortlich, eine geeignete Fachperson zu beauftragen.

Die Fachperson muss über die erforderliche Sachkunde verfügen, um die komplexen hydraulischen, mikrobiologischen und baulichen Zusammenhänge einer Trinkwasserinstallation beurteilen zu können. Dazu gehören Kenntnisse in:

  • Trinkwasserhygiene und Mikrobiologie,
  • technischen Regelwerken (DIN 1988, DVGW-Arbeitsblätter, VDI 6023),
  • Probennahmeverfahren nach TrinkwV und
  • der Bewertung von Laborbefunden.

Ablauf einer Risikoabschätzung

1. Beauftragung

Der Betreiber beauftragt eine qualifizierte Fachperson oder Organisation mit der Durchführung der Risikoabschätzung.

2. Unterlagensichtung

Sämtliche verfügbaren Unterlagen zur Trinkwasserinstallation und zu bisherigen Untersuchungen werden gesichtet und ausgewertet.

3. Ortsbesichtigung

Die Trinkwasserinstallation wird vor Ort begutachtet. Dabei werden alle relevanten technischen Parameter und Risikofaktoren erfasst.

4. Bewertung und Dokumentation

Die erhobenen Befunde werden bewertet und in einem Bericht dokumentiert. Der Bericht enthält eine nachvollziehbare Darstellung der Gefährdungsbewertung und der empfohlenen Maßnahmen.

5. Übermittlung

Der Bericht wird dem Betreiber übergeben. Sofern das Gesundheitsamt beteiligt ist, erfolgt eine Übermittlung dorthin.

Ergebnis und Dokumentation

Das Ergebnis der Risikoabschätzung wird schriftlich dokumentiert. Der Bericht enthält mindestens:

  • eine Beschreibung der Trinkwasserinstallation,
  • die ausgewerteten Unterlagen und Befunde,
  • die Ergebnisse der Ortsbesichtigung,
  • die identifizierten Risikofaktoren,
  • die Gefährdungsbewertung und
  • die Handlungsempfehlung mit Begründung.

Der Bericht dient als Grundlage für das weitere Vorgehen: Er kann vom Gesundheitsamt angefordert werden und ist Ausgangspunkt für eine mögliche weitergehende Untersuchung oder ein Sanierungskonzept.

Zusammenhang mit weiteren Schritten

Die Risikoabschätzung ist Teil eines gestuften Verfahrens nach TrinkwV:

Risikoabschätzung
(§ 51 TrinkwV)

Bewertung des Befunds im Kontext der gesamten Installation.

Ziel: Feststellung, ob eine Gefährdung besteht und welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Weitergehende Untersuchung
(§ 52 TrinkwV)

Vertiefte technische Prüfung der Installation bei bestätigter Gefährdung.

Ziel: Identifikation der konkreten Ursachen und des Sanierungsbedarfs.

Sanierungskonzept
(§ 53 TrinkwV)

Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands.

Ziel: Dauerhafte Beseitigung der Gefährdung.

Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Trinkwasseruntersuchungen, Ortsbesichtigungen, Risikoabschätzungen, Gutachten oder Sanierungsarbeiten aus.

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