Gebäude mit Großanlage zur Trinkwassererwärmung

Mehrfamilienhaus — Legionellen Risikoabschätzung Hamburg

Trinkwasseruntersuchungen in Mehrfamilienhäusern mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung — periodische Proben, positiver Befund und die erforderliche strukturierte Risikoabschätzung gemäß Trinkwasserverordnung.

Legionellen im Mehrfamilienhaus — typische Ausgangssituation

In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Trinkwassererwärmung erfolgen üblicherweise periodische Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen. Ergeben diese Untersuchungen einen positiven Befund, ergeben sich für den Betreiber — in der Regel die Eigentümergemeinschaft oder die von ihr beauftragte Hausverwaltung — spezifische Pflichten nach der Trinkwasserverordnung.

Neben der Meldung des Befunds durch die Untersuchungsstelle an das zuständige Gesundheitsamt wird häufig eine Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV erforderlich. Diese dient dazu, die Trinkwasserinstallation systematisch zu prüfen und die Ursachen für die Kontamination einzugrenzen.

§ 51 TrinkwV gilt für Gebäude mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung. Eine Großanlage liegt vor, wenn der Speicherinhalt mindestens 400 Liter beträgt oder das Leitungsvolumen zwischen Speicher und Entnahmestelle mindestens 3 Liter umfasst. Ob eine Anlage im konkreten Einzelfall unter diese Regelung fällt, beurteilt die beauftragte Fachperson.

Typische Herausforderungen in Mehrfamilienhäusern

In größeren Gebäuden treten bei einem Legionellenbefund häufig folgende Situationen auf:

  • Periodische Trinkwasseruntersuchung zeigt einen positiven Befund
  • Das Gesundheitsamt wird durch die Untersuchungsstelle informiert und nimmt Kontakt auf
  • Die Betreiberpflichten — in der Regel bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) — müssen geklärt und umgesetzt werden
  • Die Hausverwaltung koordiniert die Kommunikation zwischen Eigentümern, Gesundheitsamt und Fachpersonen
  • Eine Risikoabschätzung für das gesamte Gebäude — häufig mit mehreren Steigsträngen — muss veranlasst werden
  • Bei mehreren betroffenen Einheiten stellt sich die Frage nach dem Untersuchungsumfang und der Koordination

WEG und Eigentümergemeinschaft

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften stellt sich zusätzlich die Frage nach der Beschlussfassung. In der Regel ist der Verwalter oder die beauftragte Hausverwaltung für die Umsetzung der TrinkwV-Pflichten verantwortlich. Die mögliche Beauftragung einer Risikoabschätzung sollte mit der Verwaltung abgestimmt werden.

Eine strukturierte Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV kann die erforderlichen Grundlagen für weitere Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft liefern — etwa zu weitergehenden Untersuchungen oder zu einem Sanierungskonzept.

Hausverwaltung und Koordination

Hausverwaltungen übernehmen bei Mehrfamilienhäusern die zentrale Schnittstelle zwischen Gesundheitsamt, Untersuchungsstelle, Fachperson und Eigentümern. Eine frühzeitige und strukturierte Erfassung der Gebäudesituation erleichtert die weitere Bearbeitung. Speziell für Hausverwaltungen haben wir eine eigene Übersichtsseite zusammengestellt.

Hinweis: Die hier genannten Informationen stellen keine bindende rechtliche Auslegung der TrinkwV dar. Die Beurteilung, ob eine Risikoabschätzung im Einzelfall erforderlich ist und welchen Umfang sie haben muss, erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Fachperson oder das zuständige Gesundheitsamt.

Ablauf

Von der Untersuchung zur Risikoabschätzung

Schritte und Beteiligte bei einem Legionellenbefund im Mehrfamilienhaus in Hamburg.

1

Trinkwasser­untersuchung

Periodische Untersuchung nach TrinkwV durch eine zugelassene Untersuchungsstelle ergibt positiven Legionellenbefund.

2

Meldung an das Gesundheitsamt

Die Untersuchungsstelle meldet den Befund gemäß TrinkwV an das zuständige Gesundheitsamt in Hamburg.

3

Prüfung der Unterlagen

Prüfbericht, Probenahmeprotokoll und vorhandene Installationspläne werden zusammengestellt und können über die Plattform übermittelt werden.

4

Mögliche Vermittlung

Die Plattform prüft die Qualifikation eines möglichen Empfängers — die Beauftragung einer Risikoabschätzung erfolgt dann gegebenenfalls direkt.

5

Ortsbesichtigung

Die beauftragte Fachperson besichtigt die Trinkwasserinstallation vor Ort, prüft die technische Dokumentation und bewertet die Probennahmestellen.

6

Risikoabschätzung

Die Fachperson erstellt die strukturierte Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV und empfiehlt gegebenenfalls weitere Maßnahmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Risikoabschätzung im Mehrfamilienhaus sind in der Regel folgende Unterlagen und Angaben hilfreich — soweit vorhanden:

  • Prüfbericht der Trinkwasseruntersuchung mit den Legionellen-Ergebnissen
  • Probenahmeprotokoll mit Angaben zu den beprobten Entnahmestellen
  • Installationsplan / Bestandsplan der Trinkwasserinstallation
  • Strangschema (insbesondere bei mehreren Steigsträngen)
  • Frühere Untersuchungsergebnisse (Vorjahreswerte, Nachuntersuchungen)
  • Wartungsunterlagen der Trinkwassererwärmungsanlage
  • Angaben zum Gebäude: Baujahr, Anzahl Wohneinheiten, letzte Sanierung
  • Schriftverkehr mit dem Gesundheitsamt — falls vorhanden
Wichtig: Diese Plattform bewertet keine Laborergebnisse und gibt keine gesundheitlichen Handlungsempfehlungen. Die fachliche Beurteilung erfolgt ausschließlich durch die beauftragte Fachperson.

Befund und Gebäude beschreiben

Erfassen Sie den Befund, die Gebäudesituation und die vorhandenen Unterlagen — für eine strukturierte Prüfung und mögliche Vermittlung an eine geeignete Fachperson.

Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Trinkwasseruntersuchungen, Ortsbesichtigungen, Risikoabschätzungen, Gutachten oder Sanierungsarbeiten aus.