Leistungen

Ortsbesichtigung

Die Ortsbesichtigung ist ein zentraler Bestandteil der Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV. Sie dient der systematischen Erfassung des Ist-Zustands der Trinkwasserinstallation vor Ort.

Zweck der Ortsbesichtigung

Die Ortsbesichtigung dient dazu, die tatsächlichen Gegebenheiten der Trinkwasserinstallation zu erfassen und mit den Anforderungen der Trinkwasserverordnung abzugleichen. Sie ist kein Ersatz für eine Laboruntersuchung, sondern eine eigenständige fachliche Leistung, die bauliche, hydraulische und betriebliche Faktoren in die Bewertung einbezieht.

Eine Ortsbesichtigung wird durchgeführt, wenn Anhaltspunkte für eine Kontamination mit Legionellen vorliegen und die Risikoabschätzung eine Begehung der Liegenschaft erfordert. Sie findet ausschließlich durch eine qualifizierte Fachperson oder Organisation statt.

Was wird bei der Ortsbesichtigung inspiziert?

Die Ortsbesichtigung erfasst systematisch die gesamte Trinkwasserinstallation — vom Hausanschluss bis zu den einzelnen Entnahmestellen. Die folgenden Bereiche werden typischerweise in die Begutachtung einbezogen:

1

Trinkwasserinstallation

Zustand und Ausführung der gesamten Installation gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Prüfung auf Korrosion, Undichtigkeiten, Stagnationsbereiche und tote Leitungsstränge.

2

Verteilleitungen

Dimensionierung, Materialien, Verlauf und Isolierung der Verteil- und Steigleitungen. Erfassung von selten oder nicht genutzten Strängen.

3

Warmwasserbereitung

Zustand und Einstellung des Trinkwassererwärmers sowie der Speicher. Erfassung von Bauart, Volumen und hydraulischer Einbindung in die Gesamtanlage.

4

Zirkulationssystem

Vorhandensein, Ausführung und hydraulischer Abgleich der Zirkulationsleitung. Prüfung auf nicht durchströmte oder unzureichend zirkulierte Bereiche.

5

Entnahmestellen

Vollständige Erfassung aller Entnahmestellen, ihrer Nutzungshäufigkeit und ihres Zustands. Identifikation von selten genutzten Armaturen und Duschbereichen.

6

Temperaturverlauf

Messung des Temperaturverlaufs im Warm- und Kaltwassersystem während der Begehung. Die Bewertung der aufgenommenen Werte obliegt ausschließlich der Fachperson.

Dokumentation der Ortsbesichtigung

Die Ergebnisse der Ortsbesichtigung werden in einer systematischen Dokumentation festgehalten. Diese umfasst die Beschreibung der vorgefundenen Installation, festgestellte Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie Fotos und Skizzen der relevanten Anlagenteile.

Die Dokumentation dient der Fachperson als Grundlage für die weitere Risikoabschätzung und gegebenenfalls für die Erstellung eines Probenahmeplans oder Sanierungskonzepts. Sie kann zudem gegenüber dem Gesundheitsamt als Nachweis der durchgeführten Maßnahmen vorgelegt werden.

Wichtig: Die Ortsbesichtigung ersetzt keine Trinkwasseruntersuchung. Sie dient der ergänzenden Erfassung der installationsseitigen Faktoren, die bei einer ausschließlich laborbasierten Bewertung unberücksichtigt blieben.

Wann ist eine Ortsbesichtigung erforderlich?

Eine Ortsbesichtigung wird insbesondere dann erforderlich, wenn:

  • ein Legionellenbefund vorliegt und geklärt werden muss, ob installationsseitige Ursachen vorliegen
  • das Gesundheitsamt eine Risikoabschätzung mit Vor-Ort-Begehung anfordert
  • wiederholt Nachuntersuchungen positive Befunde ergeben
  • die Trinkwasserinstallation unzureichend dokumentiert ist
  • der Betreiber die Anlage nicht vollständig kennt, etwa nach Eigentümerwechsel
Hinweis: Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Ortsbesichtigung erforderlich ist, trifft ausschließlich die mit der Risikoabschätzung beauftragte Fachperson auf Grundlage der verfügbaren Informationen und der geltenden Regelwerke.

Diese Website ist keine offizielle Informationsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg, eines Gesundheitsamtes oder des Umweltbundesamtes.

Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Trinkwasseruntersuchungen, Ortsbesichtigungen, Risikoabschätzungen, Gutachten oder Sanierungsarbeiten aus. Ortsbesichtigungen und Risikoabschätzungen vor Ort erfolgen ausschließlich durch die vermittelte Fachperson oder Organisation.

Ortsbesichtigung anfragen

Beschreiben Sie Ihren Fall. Wir prüfen, ob eine Ortsbesichtigung im Rahmen der Risikoabschätzung in Hamburg für Ihre Liegenschaft in Betracht kommt.

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