Legionellenbefund
Was ein Befund bedeutet und wie es nach der Probennahme weitergeht
Was ist ein Legionellenbefund?
Ein Legionellenbefund ist das Ergebnis einer mikrobiologischen Untersuchung einer Trinkwasserprobe auf Legionella species (Legionella spec.). Der Befund gibt an, ob Legionellen in der untersuchten Probe nachgewiesen wurden und — falls ja — in welcher Konzentration (angegeben in koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter, KBE/100 ml).
Legionellen sind Bakterien, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Oberflächengewässern, im Grundwasser und — in der Folge — auch in Trinkwasserinstallationen vorkommen können. Erst ab bestimmten Konzentrationen und unter bestimmten Bedingungen wird ein Befund im Rahmen der TrinkwV relevant.
Probennahme nach TrinkwV
Die Trinkwasserverordnung stellt konkrete Anforderungen an die Entnahme von Trinkwasserproben zur Untersuchung auf Legionellen. Die Probennahme muss:
- durch eine geschulte Person erfolgen,
- nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden,
- an den vorgeschriebenen Probenahmestellen stattfinden und
- nach einem festgelegten Probenahmeplan erfolgen.
Die Probenahmestellen umfassen in der Regel den Eintritt des Trinkwassers in die Trinkwasserinstallation (Hausanschluss), den Austritt aus der Trinkwassererwärmungsanlage (Warmwasserspeicher) und repräsentative Entnahmestellen im Verteilungssystem (Steigstränge, Endstränge).
Ein systematischer Probenahmeplan stellt sicher, dass die entnommenen Proben ein aussagekräftiges Bild der gesamten Trinkwasserinstallation liefern.
Akkreditierte Untersuchungsstellen
Die Untersuchung der Trinkwasserproben auf Legionellen darf ausschließlich durch dafür akkreditierte Laboratorien erfolgen. Die Akkreditierung stellt sicher, dass die Untersuchung nach standardisierten und validierten Verfahren durchgeführt wird und das Ergebnis belastbar ist.
Das Labor übermittelt das Ergebnis in Form eines Prüfberichts. Dieser enthält mindestens:
- die Bezeichnung der Probe und der Probenahmestelle,
- das Datum und die Uhrzeit der Probennahme,
- das angewandte Untersuchungsverfahren,
- das Ergebnis (KBE/100 ml),
- die Angabe des technischen Maßnahmenwerts als Referenz,
- eine Bewertung des Ergebnisses im Hinblick auf die TrinkwV.
Positiver Legionellenbefund — nächste Schritte
Erhält der Betreiber einer Trinkwasserinstallation einen positiven Legionellenbefund, sind folgende Schritte zu beachten:
1. Prüfbericht vollständig lesen
Der Prüfbericht enthält alle relevanten Informationen: Probenahmestellen, Messwerte, Bewertung des Labors und gegebenenfalls Hinweise. Bewahren Sie den Bericht sorgfältig auf.
2. Bestehende Unterlagen zusammentragen
Installationspläne, Strangschemata, Wartungsunterlagen, frühere Prüfberichte und der Schriftverkehr mit dem Gesundheitsamt sind für die weitere Bewertung erforderlich.
3. Fachperson einschalten
Die Bewertung des Legionellenbefundes und die Festlegung erforderlicher Maßnahmen erfolgen ausschließlich durch eine qualifizierte Fachperson oder das zuständige Gesundheitsamt. Beauftragen Sie eine geeignete Fachperson oder Organisation.
4. Risikoabschätzung prüfen
Die Fachperson bewertet, ob eine Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV erforderlich ist und in welchem Umfang.
5. Gesundheitsamt einbeziehen
Sofern die Untersuchungsstelle das Gesundheitsamt noch nicht informiert hat oder das Gesundheitsamt bereits Kontakt aufgenommen hat: Stellen Sie alle relevanten Unterlagen bereit und arbeiten Sie mit dem Gesundheitsamt zusammen.
Die Bewertung eines Legionellenbefundes und die Festlegung erforderlicher Maßnahmen erfolgen ausschließlich durch eine qualifizierte Fachperson oder das zuständige Gesundheitsamt.
Wann ist eine Risikoabschätzung relevant?
Nicht jeder positive Legionellenbefund führt automatisch zu einer Risikoabschätzung. Ob und wann eine Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV angezeigt ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
- der Höhe des Messwerts und seiner Relation zum technischen Maßnahmenwert,
- der Art des Gebäudes und seiner Nutzung (prioritäre Einrichtungen),
- dem Ergebnis früherer Untersuchungen,
- dem technischen Zustand der Trinkwasserinstallation,
- der Bewertung durch die Fachperson oder das Gesundheitsamt.
Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Risikoabschätzung durchgeführt wird, trifft die beauftragte Fachperson auf Basis der Gesamtschau aller vorliegenden Informationen — gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Rechtliche Grundlagen und Quellen
- TrinkwV — Probennahme und Untersuchungsverfahren: gesetze-im-internet.de
- TrinkwV § 51 — Risikoabschätzung: gesetze-im-internet.de
- Umweltbundesamt — Empfehlung zur Risikoabschätzung Legionellen 2025
Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Trinkwasseruntersuchungen, Ortsbesichtigungen, Risikoabschätzungen, Gutachten oder Sanierungsarbeiten aus.
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