Legionellen-Risikoabschätzung in Hamburg
Risikoabschätzung bei Legionellen in Hamburg anfragen
Befund, Gebäude und Unterlagen übermitteln — wir prüfen die Angaben und vermitteln gegebenenfalls an eine geeignete unabhängige Fachperson oder Organisation für die Erstellung der Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV.
- Vorhandenen Legionellenbefund strukturiert erfassen
- Gebäude, Anlage und Unterlagen beschreiben
- Mögliche Vermittlung an geeignete unabhängige Fachperson
Ob und wann eine Risikoabschätzung erforderlich ist, richtet sich nach den Vorgaben der TrinkwV und wird durch die beauftragte Fachperson beurteilt.
Diese Plattform bewertet keine Laborergebnisse und gibt keine gesundheitlichen Handlungsempfehlungen.
Vermittlungsplattform von Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions, 78315 Radolfzell. Kein eigenes Untersuchungslabor und kein ausführender Betrieb in Hamburg.
Befund-Check
Was liegt vor?
Typische Ausgangssituationen bei der Anfrage zur Legionellen-Risikoabschätzung in Hamburg.
Prüfbericht vorhanden
Ein schriftlicher Prüfbericht einer zugelassenen Untersuchungsstelle liegt vor. Der Befund und die Probennahmestellen sind dokumentiert — damit kann die Risikoabschätzung strukturiert vorbereitet werden.
Ergebnis mündlich
Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung wurde mündlich mitgeteilt. Für die Risikoabschätzung wird der schriftliche Prüfbericht benötigt — die Untersuchungsstelle stellt diesen in der Regel zeitnah zur Verfügung.
Nachuntersuchung positiv
Eine Nachuntersuchung hat den ursprünglichen Befund bestätigt. Häufig wird in dieser Situation eine Risikoabschätzung erforderlich — die vorliegenden Ergebnisse mehrerer Untersuchungen können gemeinsam bewertet werden.
Gesundheitsamt involviert
Das Gesundheitsamt wurde durch die Untersuchungsstelle informiert oder hat bereits Kontakt aufgenommen. Gegebenenfalls liegt eine behördliche Anordnung zur Durchführung einer Risikoabschätzung vor.
Stand unklar
Die Situation ist unübersichtlich — Prüfbericht, Gesundheitsamt, Untersuchungsergebnisse lassen sich nicht eindeutig zuordnen. Eine strukturierte Erfassung der vorliegenden Informationen ist der erste Schritt.
Bestandteile
Bestandteile einer Risikoabschätzung
Die Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV umfasst typischerweise folgende Bestandteile — der konkrete Umfang wird durch die beauftragte Fachperson festgelegt.
Ortsbesichtigung der Trinkwasserinstallation
Systematische Begehung der Trinkwasserinstallation vor Ort — vom Hausanschluss über die Trinkwassererwärmung bis zu den Entnahmestellen.
Prüfung der technischen Dokumentation
Sichtung und Bewertung von Installationsplänen, Strangschema, Temperaturmessungen und Wartungsunterlagen der Trinkwasserinstallation.
Bewertung der Probennahmestellen und Ergebnisse
Fachliche Prüfung der Probennahmestellen, der Probenahme und der Untersuchungsergebnisse auf Legionellen.
Identifikation möglicher Kontaminationsquellen
Systematische Eingrenzung möglicher Eintrags- und Vermehrungsquellen für Legionellen in der Trinkwasserinstallation.
Empfehlung weiterer Maßnahmen
Gegebenenfalls Empfehlung zur weitergehenden Untersuchung, zur Erstellung eines Sanierungskonzepts oder zu anderen Maßnahmen.
Dokumentation der Risikoabschätzung
Schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse, Bewertung und Empfehlungen — als Nachweis gegenüber dem Gesundheitsamt.
Gebäudearten
Typische Gebäude und Einrichtungen
Periodische Trinkwasseruntersuchung, positiver Befund, Gesundheitsamt — Betreiberpflichten und Risikoabschätzung für Gebäude mit Großanlage.
Wohnungseigentümergemeinschaft — Koordination zwischen Eigentümern, Hausverwaltung und Gesundheitsamt bei Legionellenbefund.
Hotels und Beherbergungsbetriebe, Bürogebäude, Gewerbeimmobilien — mit besonderen Anforderungen an die Trinkwasserhygiene.
Öffentliche und private Bildungseinrichtungen mit Trinkwasserinstallation — Anforderungen nach TrinkwV und Gesundheitsamt.
Pflegeheime und Seniorenresidenzen — erhöhte Anforderungen durch vulnerable Personengruppen und enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen mit Großanlage — erweiterter Untersuchungsumfang und krankenhaushygienische Anforderungen.
Verwaltung mehrerer Liegenschaften — zentralisierte Anfrage, Dokumentenverwaltung und Koordination über mehrere Gebäude.
Ablauf
So funktioniert es
Von der Anfrage über die Plattform zur möglichen Vermittlung an eine geeignete Fachperson oder Organisation.
Befund und Gebäude beschreiben
Erfassen Sie den Legionellenbefund, die Gebäudeart und die vorhandenen Unterlagen über das Kontaktformular.
Angaben administrativ prüfen
Die Plattform prüft die übermittelten Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität — ohne fachliche Bewertung.
Qualifikation des möglichen Empfängers prüfen
Die Plattform prüft die fachliche Qualifikation eines möglichen Empfängers für die konkrete Anfrage.
Mögliche Vermittlung an Fachperson oder Organisation
Bei geeigneter Konstellation erfolgt eine mögliche Vermittlung an höchstens einen unabhängigen Empfänger.
Ortsbesichtigung und Risikoabschätzung direkt vereinbaren
Vermittelte Person und Anfragender vereinbaren Ortstermin und beauftragen die Risikoabschätzung direkt — ohne weitere Beteiligung der Plattform.
Weitere Maßnahmen separat beauftragen
Weitergehende Untersuchung oder Sanierungskonzept werden direkt zwischen Anfragendem und beauftragter Fachperson vereinbart und separat beauftragt.
Unterlagen
Unterlagen und Angaben
Folgende Unterlagen und Angaben sind bei der Anfrage hilfreich — soweit vorhanden.
Schriftlicher Prüfbericht der Untersuchungsstelle nach TrinkwV.
Dokumentation der beprobten Entnahmestellen und der Probenahme.
Bestandsplan oder Installationsplan der Trinkwasserinstallation.
Schematische Darstellung der Steigstränge und Zirkulationsleitungen.
Ergebnisse vorheriger Trinkwasseruntersuchungen der letzten Jahre.
Protokolle und Nachweise der Wartung der Trinkwassererwärmung.
Schreiben, Anordnungen oder Anforderungen des Gesundheitsamtes.
Art und Nutzung des Gebäudes (Mehrfamilienhaus, Gewerbe, Pflege etc.).
Wohn- oder Nutzungseinheiten und Anzahl der Steigstränge.
Art der Trinkwassererwärmung — zentral, dezentral, Speicher, Durchlauferhitzer.
Baujahr des Gebäudes und gegebenenfalls der Trinkwasserinstallation.
Datum und Umfang der letzten Sanierung der Trinkwasserinstallation.
Bereits ergriffene oder laufende Maßnahmen (Spülungen, Filter, Temperaturanpassungen).
Name und Kontaktdaten des für die Trinkwasserhygiene zuständigen Ansprechpartners.
Rechtliche Grundlage: § 51 TrinkwV
Die Risikoabschätzung ist in § 51 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Sie ist Teil eines gestuften Verfahrens, das bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen greift — zusammen mit den Regelungen in §§ 52 und 53 TrinkwV.
Das Umweltbundesamt hat Anfang 2025 eine aktualisierte Empfehlung zur Legionellen-Risikoabschätzung veröffentlicht. Die TrinkwV und die Empfehlungen des Umweltbundesamtes sind für den Vollzug in Hamburg maßgeblich.
Häufige Fragen
FAQ — Legionellen Risikoabschätzung
Eine Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV ist eine strukturierte Untersuchung der Trinkwasserinstallation, die bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen durchgeführt wird. Sie umfasst eine Ortsbesichtigung, die Prüfung der technischen Dokumentation und die Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Ziel ist es, mögliche Kontaminationsquellen zu identifizieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu empfehlen.
Eine Risikoabschätzung wird in der Regel erforderlich, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen in einer Trinkwasseruntersuchung überschritten wurde. Die konkreten Voraussetzungen richten sich nach der TrinkwV und werden durch die beauftragte Fachperson oder das zuständige Gesundheitsamt beurteilt.
Der Betreiber der Trinkwasserinstallation — in der Regel der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Hausverwaltung — ist für die Veranlassung der Risikoabschätzung verantwortlich. In Pflege- und medizinischen Einrichtungen kann zusätzlich die Einrichtungsleitung in der Pflicht stehen.
Der technische Maßnahmenwert für Legionellen liegt bei 100 KBE pro 100 ml (koloniebildende Einheiten). Bei Überschreitung dieses Wertes sind gemäß TrinkwV Maßnahmen zu ergreifen — darunter eine Risikoabschätzung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zum technischen Maßnahmenwert.
Ein Legionellenbefund bedeutet, dass in der Trinkwasserprobe Legionellen nachgewiesen wurden. Der Befund muss durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erhoben worden sein. Die Höhe der Kontamination und die Art der beprobten Entnahmestelle sind für die weitere Beurteilung maßgeblich. Diese Plattform bewertet keine Laborergebnisse.
Die Risikoabschätzung darf nur durch eine qualifizierte Fachperson oder Organisation mit der erforderlichen Sachkunde durchgeführt werden. Die Anforderungen an die Qualifikation ergeben sich aus der TrinkwV und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes. Diese Plattform führt selbst keine Risikoabschätzungen durch.
Die Ortsbesichtigung ist ein wesentlicher Bestandteil der Risikoabschätzung. Die Fachperson besichtigt die Trinkwasserinstallation vom Hausanschluss über die Trinkwassererwärmung bis zu den Entnahmestellen. Dabei werden auch Temperaturmessungen und gegebenenfalls weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Mehr dazu auf der Seite zur Ortsbesichtigung.
Die Gefährdungsanalyse ist Teil der Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV. Sie geht über die Ortsbesichtigung hinaus und umfasst eine vertiefte Untersuchung der Trinkwasserinstallation — einschließlich mikrobiologischer und technischer Parameter. Wann eine Gefährdungsanalyse erforderlich ist, entscheidet die beauftragte Fachperson. Weitere Informationen auf unserer Seite zur Gefährdungsanalyse.
Wenn die Risikoabschätzung ergibt, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, kann die beauftragte Fachperson eine weitergehende Untersuchung empfehlen. Diese umfasst zusätzliche Probenahmestellen und gegebenenfalls erweiterte Analysen. Die Entscheidung trifft die Fachperson auf Grundlage der Risikoabschätzung. Mehr dazu auf der Seite zur weitergehenden Untersuchung.
Die Kosten für Trinkwasseruntersuchungen, Risikoabschätzung, weitergehende Untersuchungen und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen trägt in der Regel der Betreiber der Trinkwasserinstallation — das heißt der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft. Diese Plattform erhebt keine Gebühren für die Anfrage und mögliche Vermittlung. Weitere Informationen auf der Seite zu den Kosten.
Nach der Risikoabschätzung kann die beauftragte Fachperson verschiedene Maßnahmen empfehlen — zum Beispiel eine Gefährdungsanalyse, eine weitergehende Untersuchung oder ein Sanierungskonzept. Die weitere Vorgehensweise hängt vom Ergebnis der Risikoabschätzung ab und wird von der Fachperson in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt festgelegt.
Nein. Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Trinkwasseruntersuchungen, Ortsbesichtigungen, Risikoabschätzungen, Gutachten oder Sanierungsarbeiten aus. Die Plattform dient ausschließlich der Entgegennahme und möglichen Vermittlung von Anfragen an geeignete unabhängige Fachpersonen oder Organisationen.
Risikoabschätzung in Hamburg anfragen
Beschreiben Sie Ihren Befund und das Gebäude — wir prüfen die Angaben und vermitteln gegebenenfalls an eine geeignete unabhängige Fachperson oder Organisation in Hamburg.
Vermittlungsplattform von Fernando Herrero Ruiz – Smithbros Productions, 78315 Radolfzell. Kein Untersuchungslabor und keine eigene Ausführung von Risikoabschätzungen, Gutachten oder Sanierungsarbeiten.