Leistungen

Nachuntersuchung

Die Nachuntersuchung überprüft, ob die zuvor eingeleiteten Maßnahmen — seien sie technischer, betrieblicher oder organisatorischer Art — wirksam waren und die Trinkwasserinstallation wieder den Anforderungen der TrinkwV entspricht.

Was ist eine Nachuntersuchung?

Die Nachuntersuchung ist eine gezielte Trinkwasseruntersuchung, die nach Abschluss von Sanierungs-, Spül- oder sonstigen Maßnahmen durchgeführt wird. Sie dient der objektiven Überprüfung des Maßnahmenerfolgs und ist ein zentraler Bestandteil des Regelwerks der Trinkwasserverordnung.

Die Nachuntersuchung folgt einem Probenahmeplan, der durch die Fachperson in Abstimmung mit dem Sanierungskonzept erstellt wurde. Die Untersuchungsergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert und können dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.

Wichtig: Eine Nachuntersuchung liefert eine Momentaufnahme. Sie ist kein endgültiger Garantiebeweis, dass in der Trinkwasserinstallation nie wieder Legionellen nachgewiesen werden können. Sie ist ein Kontrollinstrument im Rahmen des kontinuierlichen Betreiber-Managements.

Wann ist eine Nachuntersuchung erforderlich?

Nach der Trinkwasserverordnung ist eine Nachuntersuchung in folgenden Fällen erforderlich:

1

Nach Sanierungsmaßnahmen

Wenn technische Maßnahmen an der Trinkwasserinstallation durchgeführt wurden, ist eine Nachuntersuchung vorgeschrieben, um den Sanierungserfolg zu verifizieren.

2

Nach orientierender Untersuchung mit Befund

Wurde bei einer orientierenden Untersuchung ein Legionellenbefund festgestellt, ist nach Einleitung von Maßnahmen eine Nachuntersuchung durchzuführen.

3

Auf Anordnung des Gesundheitsamtes

Das Gesundheitsamt kann eine Nachuntersuchung anordnen, wenn es dies zur Überwachung der Trinkwasserqualität für erforderlich hält.

4

Nach betrieblichen Maßnahmen

Auch nach Änderungen am bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation kann eine Nachuntersuchung sinnvoll sein, um die Wirksamkeit der Anpassungen zu überprüfen.

Anforderungen der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass die Nachuntersuchung den gleichen Qualitätsanforderungen unterliegt wie die Erstuntersuchung:

  • Akkreditierte Untersuchungsstelle — Die Laboruntersuchung muss in einer für die Legionellenanalytik akkreditierten Stelle erfolgen.
  • Qualifizierte Probennahme — Die Probennahme wird durch geschultes Personal gemäß einem zuvor erstellten Probenahmeplan durchgeführt.
  • Dokumentation — Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten, der auch die Vergleichbarkeit mit früheren Untersuchungen ermöglicht.
  • Meldepflichten — Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts bestehen Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. Die Prüfung dieser Pflichten obliegt der Untersuchungsstelle.

Dokumentation und weiteres Vorgehen

Die Ergebnisse der Nachuntersuchung werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Dieser enthält die Messwerte aller beprobten Stellen, die Bewertung durch die Untersuchungsstelle und — sofern erforderlich — Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Die Prüfung der Ergebnisse und die Entscheidung über gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen obliegen der beauftragten Fachperson und dem Betreiber der Trinkwasserinstallation in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

Keine Ergebnisgarantie: Diese Website informiert über den Ablauf und die rechtlichen Anforderungen einer Nachuntersuchung. Es werden keine Aussagen dazu getroffen, wann eine Anlage als „sicher" gilt. Diese Bewertung erfolgt ausschließlich durch die Fachperson und die zuständigen Behörden.

Diese Website ist keine offizielle Informationsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg, eines Gesundheitsamtes oder des Umweltbundesamtes.

Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Trinkwasseruntersuchungen, Ortsbesichtigungen, Risikoabschätzungen, Gutachten oder Sanierungsarbeiten aus. Nachuntersuchungen erfolgen ausschließlich durch die vermittelte Fachperson oder Organisation.

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